Das Persönliche Budget ist mehr als nur eine andere Form der Leistung. Eingeführt wurde der gesetzliche Anspruch auf das Persönliche Budget in Deutschland zum 1.1.2008, einige Jahre nachdem diese Form der Leistungserbringung bereits in anderen europäischen Ländern erfolgreich eingeführt wurde.
In der offiziellen Gesetzesbegründung heißt es „Leistungsberechtigte können durch das Persönliche Budget selbst entscheiden, welche Hilfen sie überhaupt und wann sie diese Hilfen in Anspruch nehmen sowie wie und durch wen“ (Bundestagsdrucksache 15/1514, Seite 72).
Beim alten System war der behinderte Mensch mehr ein passiver Hilfeempfänger, der ein standardisiertes Hilfeangebot empfing, auf das er recht wenig Einfluss hatte.

Das Persönliche Budget hat die Position des behinderten Menschen gestärkt. Er ist vom passiven Empfänger einer Pauschalleistung zum aktiven Klienten einer sozialen Unterstützungsleistung geworden, die auf seinen persönlichen Bedarf abgestellt ist.
