Viele Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen sind in Bezug auf die volle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt oder benötigen Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten. Die Eingliederungshilfe - auch unter den Begriffen Sozialbeistandschaften oder ambulant betreutes Wohnen bekannt - ist eine Form der persönlichen Unterstützung. Sie erfolgt ambulant, dass heißt, wir unterstützen Menschen im eigenen Lebens- und Wohnbereich.
Ziele unserer ambulanten Hilfen sind die Erhaltung bzw. die (Wieder-)Herstellung der Selbstständigkeit und eigenen Verantwortlichkeit sowie die möglichst volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Die Unterstützung wird im eigenen Wohn- und Lebensbereich erbracht und soll stationäre und andere Angebote möglichst ersetzen. Die Eingliederungshilfe ist keine Betreuung (im Sinne des Betreuungsrechts). Die rechtliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit wird von unserer Unterstützung nicht berührt.
Die Hilfe ist auf die persönlichen Bedürfnisse und den besonderen Bedarf unserer Klienten zugeschnitten.
Die Hilfen sind für die Betroffenen in der Regel kostenfrei, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden oder falls Sie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 erhalten.
Viele Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen sind in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt. Die Schwierigkeiten können je nach den Besonderheiten des Einzelfalls vielfältig sein.
Sie reichen über Probleme bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten, beim selbstständigen Leben und Wohnen sowie beim Umgang mit Behörden bis hin zu rechtlichen Dingen. Im Einzelfall können Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen auch gesellschaftlich oder persönlich isoliert sein, obwohl sie sich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wünschen.
Wir unterstützen Menschen bei der Erledigung ihrer täglichen Angelegenheiten, beim selbständigen Leben und Wohnen und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch unsere ambulanten Hilfen zum selbst bestimmten Leben und Wohnen.
Das Ziel unserer Leistungen ist die Erhaltung, Förderung oder Wiederherstellung von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Unser Grundsatz lautet: Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hilfen sollen folglich eigene vorhandene Kräfte, Fähigkeiten, Potenziale sowie die Eigenverantwortung erhalten, fördern oder entwickeln. Unsere Leistungen entsprechen dem persönlichen Bedarf im Einzelfall.
Wir sind dabei der Auffassung, dass Menschen mit Beeinträchtigungen in aller Regel selbst wissen und entscheiden können, was gut für sie ist. Sie sind die besten Experten in eigener Sache.
Wir wollen auch dazu beitragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen (wieder) möglichst gleichberechtigt und frei von Diskriminierung am gesellschaftlichen Leben teilhaben und sinnvollen Beschäftigung oder Arbeit ausüben können.
Unsere Hilfen können im Einzelfall auch darauf abzielen, einen stationären Aufenthalt in einer Klinik oder anderen Einrichtung zu vermeiden.
Unsere Hilfe ist keine Betreuung im Sinne des Betreuungsrechts. Die rechtliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit wird von unserer Unterstützung nicht berührt. Im Einzelfall kann unsere Hilfe dazu dienen, dass eine bereits bestehende Betreuung überflüssig wird.
Auch in einem allgemeineren Sinn erscheint uns "Betreuung" als nicht passend. Betreut werden müssen Kinder und unmündige Personen. Uns geht es aber gerade nicht um eine Betreung. Die von uns Unterstützten sind unsere Klienten, die wir auf gleicher Augebhöhe begegnen und die wir entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen unterstützen.
Wir sind keine Einrichtung oder Institution zu der der beeinträchtigte Mensch erst kommen muss, um dort ein fertiges Pauschal-Angebot zu bekommen. Bei uns steht der Mensch - unser "Klient" bzw. unsere "Klientin" - im Mittelpunkt. Wir richten unser Hilfsangebot an den Besonderheiten des Einzelfalls aus und stimmen uns mit unseren Klienten ab. Unsere Klienten müssen nicht erst zu uns kommen. Wir kommen zu ihnen und unterstützen sie dort, wo sie wohnen bzw. in ihrem eigenen Lebensbereich bei ihren persönlichen Anliegen.
Die konkrete Form der Unterstützung kann vielfältig sein. Sie richtet sich nach den besonderen persönlichen Gegebenheiten. Die folgende Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
Die Kosten für unsere Unterstützungsleistungen werden von einem sozialrechtlichen Kostenträger übernommen, falls bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Betroffene können dann ein so genanntes Persönliches Budget erhalten, mit dem die Hilfe dann finanziert wird.
Um die Hilfe bzw. die entsprechenden Geldmittel zu erhalten muss ein besonderer Antrag gestellt werden. Da die Antragstellung nicht ganz unkompliziert ist, unterstützen und helfen wir auch hier, so dass der persönliche Aufwand für den Antragsteller gering ist. Beantragt wird dann ein so genanntes Persönliches Budget. Dieses Persönliche Budget ist ein zweckgebundener Geldbetrag, mit dem die Hilfe durch uns finanziert wird. Die Höhe des Budgets entspricht den Kosten der Hilfe. Für den Hilfebedürftigen entstehen dadurch keine Zusatzkosten. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Verwaltung des Persönlichen Budgets.
Hilfen für Menschen mit Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen sind keine Almosen. Im Sozialgesetzbuch wird der Grundsatz formuliert, dass Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen besondere Leistungen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Menschen mit Beeinträchtigungen haben also in vielen Fällen einen Rechtsanspruch auf Hilfe zum selbst bestimmten Leben und Wohnen.
Job4Handicap setzt sich auch in seiner Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Unterstützung und Teilhabe nicht eingeschränkt werden.
Informationen über die von uns angebote ambulante Unterstützung erhalten Sie auch aus unseren Faltblättern, die Sie downloaden und ausdrucken können.