Barrierefreiheit

Minilogo von Job4Handicap e.V.: Barrierefreiheit, Vielfalt, Chancengleicheit
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Teilhabe und Barrierefreiheit

Behindert ist man nicht, behindert wird man

Barrierefreiheit bedeutet IntegrationDie UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen geht nicht von einem Defizimodell von Behinderung, sondern von einem Behinderungsbegriff aus, der Behinderung als das Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen Mensch und behindernder Umwelt betrachtet. Behinderung entsteht „aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren (…), die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (Präambel, Punkt e)“. Behinderung und Benachteiligungen entstehen also erst durch Barrieren. Entsprechend ist Herstellung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit eines der zentralen Anliegen der Konvention (vgl. Artikel 7).

Job4Handicap e.V. tritt konsequent für die möglichst umfassende Herstellung der Barrierefreiheit in möglichst allen Lebensbereichen ein.

"Barrierefreiheit" - Begriffsbestimmung

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreiheit aller gestalteten Lebensbereiche

Berrierefreiheit betrifft nicht nur die Vermeidung und Beseitigung baulicher Barrieren. Barrieren können auch anderweitig bestehen. Zu nennen sind beispielsweise:

Das Bild zeigt eine Rollstuhlfahrerin, die eine Treppe hinaufblickt.Sind Barrieren diskriminierend?

Vermeidbare Barrieren bedeuten eine Benachteiligung oder einen Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Lben. Damit sind Barrieren diskriminierend.

Barrierefreiheit im Internet

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Seiten und Inhalte auch für behinderte Menschen zugänglich sind. Die Barrierefreiheit ist sogar in der so genannten "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik" (BITV) gesetzlich vorgeschrieben.

Seit einigen Jahren existieren auch international gültige Empfehlungen, die so genannten "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte", mit der englischen Abkürzung auch als WCAG oder WCA Guidelines bezeichnet. Die BITV enthält ebenfalls einen verbindlichen Katalog von Anforderungen.

Leider sind viel Internetseiten heute immer noch nicht barrierefrei. Dies gilt auch für die Angebote von Ämtern und Behörden.

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