Chancengleichheit und Diskriminierung

Minilogo von Job4Handicap e.V.: Barrierefreiheit, Vielfalt, Chancengleicheit
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Was bedeutet Chancengleichheit?

Gleiche Chancen auf volle Teilhabe

Bild: Das Bild zeigt einen Rollstuhlfahrer auf der Bühne. Er ist der Sänger einer Rockband.Chancengleichheit bedeutet für uns, möglichst die gleichen Chancen auf volle Teilhabe an der Gesellschaft und am sozialen Leben zu haben. Dies betrifft nicht nur die Erwerbsarbeit, sondern auch den freien Zugang zu allen normalerweise öffentlich zugänglichen Ressourcen. Dazu gehören z.B. Bildung und Ausbildung, soziale Dienste, Konsumgüter und Dienstleistungen.

Besonders ältere oder behinderte Menschen benötigen oft positive Maßnahmen, um vorhandene körperliche, geistige und seelische Nachteile auszugleichen, damit so die Chancengleichheit und die Möglichkeit zur Teilhabe hergestellt wird.

Rechte statt Wohltätigkeit

Statt Sozialleistungen und Wohltätigkeiten bevorzugen wir die Möglichkeit, sich selbst versorgen zu können. Volle Teilhabe bedeutet das Recht, durch eigene Arbeit für sich selbst sorgen zu dürfen und zwar vorwiegend durch Erwerbsarbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Wir treten für ein umfassendes Menschenrecht auf ein selbst bestimmtes und unabhängiges Leben in Würde ein.
Von Benachteiligung und Ausgrenzung bedrohte Menschen bedürfen grundsätzlich ausgleichender oder positiver Maßnahmen durch Staat und Gesellschaft. Hilfe darf aber nicht bevormundend sein. Eine entsprechende Unterstützung muss immer Hilfe zur Selbsthilfe sein.

Was ist Diskriminierung?

Begriffserklärung

Eine ungerechtfertigte Benachteiligung oder Belästigung aufgrund einer Behinderung oder aufgrund des Lebensalters nennen wir Diskriminierung.

Insbesondere ältere Menschen, ältere Arbeitnehmer, ältere Arbeitslose und Behinderte werden häufig direkt oder indirekt (versteckt) diskriminiert.

Beispiele unmittelbarer Diskriminierung

Ein Unternehmen stellt grundsätzlich nur Bewerber bis zum 45. Lebensjahr ein oder schließt ältere Arbeitnehmer prinzipiell von Fortbildungen aus. Eine Firma beschließt, generell keine Behinderten zu beschäftigen. Hierbei handelt es sich um eine unmittelbare Diskriminierung.

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt auch vor, wenn behinderte Menschen vom Zugang zu bestimmten Berufen ausgeschlossen werden, obwohl sie mit entsprechenden Hilfsmitteln oder nach arbeitsorganisatorischen Umstellungen dort arbeiten könnten.

Beispiele
versteckter (mittelbarer) Diskriminierung

In vielen Fällen tritt die Diskriminierung nicht unmittelbar zu Tage und ist versteckt bzw. indirekt. Eine mittelbare Diskriminierung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Unternehmen von allen Mitarbeitern „körperliche Gesundheit“ oder „überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit“ verlangt, ohne dass dies unbedingt für die Ausübung der Tätigkeit notwendig wäre. Hierbei werden Menschen mit einer Behinderung diskriminiert.

Eine Diskriminierung wegen des Alters findet statt, wenn ein Unternehmen sich als „junges Team“ bezeichnet oder von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „jugendliches Aussehen“ verlangt. Zwar wird hier nicht direkt auf das Alter abgestellt. Ältere Bewerber werden hier aber tendenziell benachteiligt.

Ist Diskriminierung verletzend?

Jede Diskriminierung ist eine Verletzung der Persönlichkeit. Hier werden unterschiedlich ausgeprägte persönliche Qualitäten und die personenbezogene Vielfalt aufgrund bestimmter unzulässiger Kriterien missachtet.

Ist Diskriminierung verboten?

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bekennen sich zum Grundsatz der Vielfalt und Freiheit von Diskriminierung. Entsprechende Richtlinien zum Schutz der Betroffenen wurden von der Europäischen Union schon vor einigen Jahren erlassen. Mit einiger Verzögerung ist zum 18.08.2006 in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, dessen Ziel es ist, Diskriminierung zu beseitigen und zu verhindern.

Können Betroffene sich gegen Diskriminierung wehren?

Wer diskriminiert wird, kann eine Entschädigung (Schmerzensgeld) und Schadensersatz verlangen. Dabei kommen die Beweislastregelungen den Opfern entgegen. Oft liegen nämlich Hinweise vor, die nach objektiver Würdigung des Sachverhalts auf eine Diskriminierung schließen lassen. Die Opfer müssen nur Indizien für eine Diskriminierung darlegen. Die andere Seite trägt dann die Beweislast dafür, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat.

Gegen Diskriminierung zur Wehr setzen kann man sich auch durch die Mitarbeit in einem Antidiskriminierungsverband.

Lesen Sie hier mehr zum Thema rechtlicher Schutz gegen Diskriminierung.

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