In der mitteleuropäischen Gesellschaft bestimmt sich sozialer Status, Ansehen und allgemein die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in hohem Maße über die Arbeit und die Erwerbstätigkeit.
Der Europäische Behindertenkongress in Madrid hat im Jahre 2003 die Arbeit und die Beschäftigung als wichtigen und unverzichtbaren Schlüssel einer allgemeinen sozialen Teilhabe von Menschen mit Handicap angesehen. Allerdings ist die Realität in vielen europäischen Ländern meilenweit vom Ziel „volle Integration“ entfernt. Der Europäische Behindertenkongress forderte daher: „Besondere Anstrengungen müssen unternommen werden, um den Zugang behinderter Menschen zur Beschäftigung zu fördern, vorzugsweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“
Job4Handicap e.V. fühlt sich dem Ziel der vollen Teilhabe am Erwerbsleben verpflichtet. Ein Teil unserer Aktivitäten bestand und besteht in der Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Arbeit. Dies erreichen wir insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) für junge Erwachsene
Vermittlung und Bewerbertraining
Wir sind davon überzeugt, dass mehr behinderte Menschen auf dem normalen Arbeitsmarkt unterzubringen sind. Die Gespräche, die Job4Handicap e.V. mit vielen Arbeitgebern geführt hat, zeigen, dass es auf Arbeitgeberseite sehr wohl ein Gefühl der sozialen Verantwortung für die Integration Behinderter gibt. Die Bereitschaft, mehr behinderte Menschen zu beschäftigen ist grundsätzlich vorhanden. Aus unserer praktischen Arbeit in der Arbeitsvermittlung kennen wir die besonderen Probleme, die es für behinderte Menschen gibt, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen.
Erfahrungen zeigen: Ein Grad der Behinderung ist in sehr vielen Fällen nicht mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit gleichzusetzen. Wenn ein behinderter Mensch auf dem richtigen Arbeitsplatz eingesetzt wird, ist er voll und auf Dauer leistungsfähig. Häufig zeigen behinderte Menschen auch eine überdurchschnittliche Leistungsmotivation.
Auch dies lässt sich so nicht bestätigen. Untersuchungen über die Krankenstände von Behinderten und Nicht-Behinderten in Betrieben erbrachten keine signifikanten Unterschiede bezüglich der Krankenstände. Eine Behinderung bedeutet also nicht zwangsläufig
Die Furcht der Arbeitgeber davor, dass Menschen mit einer Behinderung, wenn sie erst einmal eingestellt worden sind, praktisch unkündbar sind, ist unbegründet. Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und Gleichgestellte verhindert nur, dass Kündigungen willkürlich und zu Unrecht ausgesprochen werden. Die für eine wirksame Kündigung erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes wird in aller Regel bei zu Recht ausgesprochenen Kündigungen auch erteilt. In 90 Prozent der Fälle erteilt das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung.
Unternehmen befürchten regelmäßig, mit einem vermeintlichen Problemfall allein gelassen zu werden. Sie sehen Schwierigkeiten, die sie nicht ohne weiteres bewältigen können.
Häufig zeigen sich auch Informationsdefizite, was z.B. Lohnkostenzuschüsse und die Förderung der Arbeitsplatzumgestaltung anbelangt. Kritisch beurteilt man auch den vermeintlichen bürokratischen Aufwand, den man etwa mit der Beantragung von Zuschüssen auf sich zukommen sieht. Und schließlich mangelt es manchmal auch an Ideen, wie ein bestehender Arbeitsplatz für einen behinderten Menschen umgestaltet werden könnte bzw. wie man neue behindertengerechte Stellen schaffen könnte.
Im Ergebnis werden weniger Arbeitsplätze für behinderte Menschen angeboten, als tatsächlich angeboten werden könnten, und die Quote der arbeitslosen Behinderten ist höher als sie sein müsste. Im Ergebnis bedeutet eine Behinderung dann ein höheres Risiko vom Leben in der Gemeinschaft und insbesondere vom Arbeitsleben ausgeschlossen zu werden.
Werkstätten für Behinderte sehen wir nur als letztes Mittel für einen Teil der Menschen anzusehen, die auch mit einer besonderen Förderung und besonderen gesetzlichen Regelungen keinerlei Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, einer Beschäftigung nachgehen zu können. Wir glauben, dass ein Teil der behinderten Menschen die heute in Werkstätten für Behinderte arbeiten, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in besonders geförderten Beschäftigungsverhältnissen unterzubringen wären.